Ab September: Das sind die neuen Energiespar-Regeln

Artikel vom 01.09.2022

Schon ab heute gilt die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV). Diese beinhaltet die neuen Energiespar-Reglungen, die das Kabinett beschlossen hat. Ab Oktober tritt das zweite Paket in Kraft.

Ab September: Das sind die neuen Energiespar-Regeln

Ab September: Das sind die neuen Energiespar-Regeln

Artikel vom 01.09.2022

Schon ab heute gilt die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV). Diese beinhaltet die neuen Energiespar-Reglungen, die das Kabinett beschlossen hat. Ab Oktober tritt das zweite Paket in Kraft.

Ab September: Das sind die neuen Energiespar-Regeln

Regeln für den privaten Bereich

Ab dem 1. September tritt das Maßnahmenpaket in Kraft, das zu deutlichen Energieeinsparungen verhelfen soll. Es gilt zunächst für sechs Monate. Im privaten Bereich gilt dann unter anderem:

  • Private Schwimmbecken, Pools und Whirlpools – drinnen wie draußen – dürfen nicht mehr mit Strom oder Gas beheizt werden. Ausnahmen gibt es für therapeutische Anwendungen und die meisten öffentlichen Einrichtungen.
  • Regelungen in Mietverträgen, die eine bestimmte Mindesttemperatur voraussetzen, werden vorübergehend ausgesetzt. Mieter bleiben jedoch zu angemessenem Heiz- und Lüftungsverhalten verpflichtet, um Schäden an der Bausubstanz zu verhindern.
  • Spätestens zu Beginn der Heizsaison müssen Gasversorger und Besitzer größerer Wohngebäude ihre Kunden beziehungsweise Mieter über den zu erwartenden Energieverbrauch, damit verbundene Kosten und Einsparmöglichkeiten informieren.

Zweite Verordnung ab Oktober

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) soll ab dem 1. Oktober für voraussichtlich zwei Jahre gelten. Der Bundesrat muss dem Erlass der Verordnung noch zustimmen. Für private, öffentliche und Firmengebäude sieht sie unter anderem folgendes vor:

  • Verpflichtende jährliche Heizungsprüfungen für Gebäude mit Gasheizungen.
  • Sofern er noch nicht gemacht wurde, wird der hydraulische Abgleich für große Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung durch Erdgas zur Pflicht.
  • Ineffiziente, ungesteuerte Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizung müssen ausgetauscht werden.

 

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